Zwischendurch mal eine sinnvolle Idee von 1890. Herr G.G. Kempchen aus Styrum im Rheinland, hat in diesem Jahr vom Reichspatentamt ein Patent zugesprochen bekommen, über seine „Selbsttätige Zähleinrichtung an Biergläsern“. Eine im Bierglas verborgene Zähleinheit würde bei jedem Auffüllen mitzählen, und weder Wirt noch Gast müssten sich die Anzahl der Getränke merken.
Patentanspruch:
An einem Bierglas eine selbsttätige Bierzähleinrichtung welche aus einem beweglichem, dem Druck der Flüssigkeit nachgebenden Boden b gebildet ist, an dem sich eine Vorrichtung zur Fortbewegung eines Sperrrades befindet, welches mit einer Nummernscheibe in Verbindung steht. – wolfgang-back.com
Ich weiß schon, warum sich das nicht durchgesetzt hat. Der Strich auf dem Deckel ist halt billiger. 😉
😉