Zeugen hatten beobachtet, dass der Täter in dem Eiscafé selbst ein Bier getrunken hatte. Die Polizei sicherte am Glas DNA. Diese wurde mit der zentralen Kartei beim Bundeskriminalamt verglichen – Treffer. – lawblog.de
Lawblog sagt in diesem Zusammenhang auch, daß bereits Bagatelldelikte eine DNA Probe nach sich ziehen können, und zu einer späteren Auswertung herangezogen werden dürfen.